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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB’s ) von www.crunchy-lens.de im Folgenden als „Auftragnehmer“ , “Fotograf“  bezeichnet I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen  erteilten Aufträge und Buchungen von Leistungen / Veranstaltungen und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 2. Bei Abschluss eines Termins / Buchung wird ein gültiger Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zwischen dem Veranstalter und dem Kunden geschlossen. Dabei verpflichtet sich der Fotograf zur Leistung der versprochenen Dienste und der Kunde zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. II. Urheberrecht 1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern / Produkten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder / Produkte sind grundsätzlich nur für den einmaligen Eigengebrauch des Auftraggebers / Kunden bestimmt. 3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und Honorarreglung. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen / Veranstalter auf den Auftraggeber über. 5. Der Besteller eines Bildes i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedrungen. 6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf , wenn nicht anderes vereinbart, verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 7. Negative (auch in digitaler Form) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. III. Vertragsschluss, Vergütung, Zahlungen, Preise und Eigentumsvorbehalt sowie Rücktritt III.A. Vertragsschluss 1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einem Fotoshooting / Buchung, welche auf schriftlicher, telefonischer, mündlicher Art oder via Internet (Email oder Kontaktformular(e)) erfolgen kann, bietet der Teilnehmer / Kunde dem Fotografen den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, welche während des Kaufs- oder Buchungsprozess mitgeteilt werden, verbindlich an. Maßgeblich ist das aktuelle Angebot zum Zeitpunkt der Buchung. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Annahme, für welche es keiner besonderen Form bedarf, informieren die Veranstalter den Kunden durch Übersendung einer Bestätigung (Buchungs- oder Reservierungsbestätigung, bzw. Gutscheinübersendung). 2. Der Kunde/Teilnehmer ist verpflichtet, die im zugegangene oben beschriebene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit dem von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen und evl. Abweichungen unverzüglich dem Fotografen mitzuteilen. 3. Der Teilnehmer haftet für alle sich und mit angemeldete Personen / Teilnehmer sowie Begleitpersonen aus dem geschlossenen Vertrag und versichert, das die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen z ur Teilnahme am Erlebnis, erfüllt werden und erfüllt werden können. III. B. Leistungen, Änderungen der Leistungen und Preise sowie Zahlungen 1. Die Leistungsverpflichtung durch den Fotografen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für einen exakten Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen. 2. Nebenabreden, welche das Leistungsspektrum des Fotografen erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich. 3. Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, welche aus organisatorischen Gründen notwendig werden, sind gestattet. Der Fotograf ist verpflichtet, diese Leistungsänderungen oder -abweichungen dem Kunden / Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen und mit einer Erklärungsfrist von 5 Werktagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, wenn es sich nicht um geringfügige Änderungen / Abweichungen handelt. 4. Für die Herstellung der Lichtbilder / Produkte wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbar Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, erhöhte Requisiten u. Dekokosten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) s ind vom Auftraggeber / Kunden zu tragen. 5. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber / Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. III. C. a. Rücktritt durch den Kunden und Fotografen 1. Der Kunde kann bis zum Beginn der Buchung jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Fotografen vom Vertrag zurücktreten. 2. Nichterscheinen / Nichtantritt des Termines  wird mit 100% berechnet. Gutscheine verfallen damit. III.C. b. Rücktritt durch Fotograf 1. Wir die Buchung aufgrund höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht, kann der Auftrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Fotograf Entgelt verlangen. 2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder, digitalen Bilder und andere Leistungen / Produkte Eigentum des Fotografen . 3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrückliche Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Es gilt der Dienstvertrag im Sinne § 611 BGB. IV. Haftung 1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf / Veranstalter für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. F ür Schaden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalsschäden wird auf den regelmäßigen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung von wesentlichen Pflichten ist für den Fall leichter Fahrlässigkeit auf den maximal dreifachen Auftragswert des Kunden und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Bei Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. 3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren 12 Monate nach Ihrer Entstehung. Die gesetzliche Garantiehaftung und das Produkthaftungsgesetzt bleibt hiervon unberührt. 4. Soweit die Haftung des Veranstalters / Fotografen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Verrichtungsgehilfen und die persönliche Haftung von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertreten oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters. 5. Der Fotograf verwahrt die Negative/Backups sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann der Fotograf den Auftraggeber informieren und ihm die Negative zum Kauf anbieten. 6. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder und anderer Produkte nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials oder des Produzenten. 7. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. V. Nebenpflichten 1. Der Auftraggeber / Kunde versichert, dass er an allen dem Veranstalter / Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber / Kunde. 2. Der Auftraggeber / Kunde / Teilnehmer verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 (drei) Werktagen ab, so ist der Fotograf / Veranstalter berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen und des Teams, sofern ein Pauschalpreis vereinbart, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. VII. Datenschutz 1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 2. Mit der Angabe Ihrer Emailadresse oder anderer Kontaktdaten stimmt der Kunde – wenn nicht anders vereinbart- einer Nutzung dieser Daten, für interne Information und Werbezwecke zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. VIII. Digitale Fotografie 1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. 3. „Lichtbilder“ sind im Sinne dieser AGB sämtliche vom Fotografen und Team hergestellten Produkte, egal in welcher technischer Form oder in bzw. auf welchem Medium s ie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, 360°-Panoramen, digitale Datei(n), Videos etc.) IX. Bildbearbeitung 1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG. 2. Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf die Verletzung dieser Pflichten beruhen. X. Nutzung und Verbreitung 1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. 2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf  auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden und vervielfältigt werden. 7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen. XI. Schlussbestimmungen 1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist grundsätzlich der Sitz des Fotografen, wenn nicht anders vereinbart. 3. Sollten Teile oder einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt vielmehr anstelle jeder unwirksam (gewordenen) Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommenden Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie in Kenntniss dieser Unwirksamkeit der Bestimmung gewesen wären. Dies ist analog für evl. Lücken oder Fehler geltend.